Rechtsanwälte


Im Anwaltsbereich stehen wir unseren Mandanten mit Kompetenz und Erfahrung zur Seite. Dabei sind wir für Sie im Bereich des Wirtschafts- und Zivilrechts insbesondere auf folgenden Rechtsgebieten tätig:

Gesellschaftsrecht

In allen Fragen des Gesellschaftsrechts sind wir Ihr Berater und Ihr Vertreter. Bei der Wahl der für Ihre Bedürfnisse richtigen Rechtsform unterstützen wir Sie ebenso wie bei der passgenauen Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen und deren Änderung. Gesellschaften werden von uns bei der Vorbereitung und der Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen begleitet. Sind Sie Gesellschafter, nehmen wir bei diesen Versammlungen auf Wunsch Ihre Rechte war.

Im Gesellschaftsrecht hat es in den letzten Jahren durch gesetzgeberische Aktivitäten erhebliche Veränderungen gegeben. Betagte Gesellschaftsverträge, die an diese Gesetzesänderungen nicht angepasst worden sind, begründen Risiken für die Gesellschaft und für die Gesellschafter. Gerne überprüfen wir für Sie, ob der für Sie geltende Gesellschaftsvertrag auf der Höhe der Zeit ist.

Anstellungsverträge für Organe arbeiten wir aus. Endet die Zusammenarbeit, so unterstützen wir Sie bei der Abwicklung der Verträge.

Wo es sinnvoll und geboten ist, vertreten wir mit der erforderlichen Entschlossenheit Gesellschaften, Gesellschafter oder Organe in Rechtsstreiten und Schiedsverfahren. Insbesondere bei Konfliktsituationen im Gesellschafterkreis verfügt unsere Kanzlei über eine langjährige Erfahrung in der Streitbeilegung.

Schließlich unterstützen wir unsere Mandanten bei der Neuordnung von Unternehmensstrukturen, bei Vorgängen aus dem Umwandlungsrecht und bei der Veräußerung oder dem Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen.

Handelsrecht

Im Bereich des Handelsrechts stehen im Mittelpunkt unserer Tätigkeit die Beziehungen zwischen Unternehmen einerseits und Handelsvertretern oder Vertragshändlern andererseits. Dabei befassen wir uns vor allem mit der Erstellung von Vertriebsverträgen und mit der Geltendmachung oder Abwehr von Provisions- und Ausgleichsansprüchen. Weiterhin befassen wir uns mit der Gestaltung von Wettbewerbsverboten und deren Abwicklung.

Bankrecht

Unsere Mandanten sind hier Kreditinstitute, Finanzdienstleister und deren private oder gewerbliche Kunden. Wenn Sie Unterstützung in Fragen des Kreditvertrags- und Sicherheitenrechts oder des Zahlungsverkehrsrechts benötigen, können wir Ihnen sicher weiterhelfen. Mandanten, die im Geld- und Kreditkartengeschäft tätig sind oder diese Karten verwenden, beraten und vertreten wir seit vielen Jahren.

Immobilienrecht

Wir begleiten Sie bei allen Immobilientransaktionen und -finanzierungen. Wenn Sie ein (bebautes) Grundstück oder eine Eigentumswohnung kaufen oder verkaufen wollen, sind wir bei Verhandlungen sowie für den Entwurf und die Prüfung von Verträgen für Sie der richtige Partner. Auch im Rahmen der Ausgestaltung oder Überprüfung von Erbbaurechtsverträgen verfügen wir über die erforderliche Expertise. Sollte eine Immobilienbewertung benötigt werden, stellen wir für Sie den Kontakt zu erprobten Sachverständigen her.

Erbrecht

Umfassend beraten wir Sie auf dem Gebiet des Erbrechts. Wir erörtern mit Ihnen die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Errichtung von letztwilligen Verfügungen. Unsere Aufgabe ist die Umsetzung des Willens des Erblassers, sei es im Falle einer Unternehmensnachfolge, sei es bei der Sicherung des Familienvermögens. Wir unterstützen Sie bei der Sicherstellung der gewünschten Vermögensverteilung.

Schließlich sollte die wiederkehrende Überprüfung der letztwilligen Verfügung in regelmäßigen Abständen erfolgen. Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen, in der Gesetzeslage oder in steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sind zu berücksichtigen. Sollte der Erbfall bereits eingetreten sein, helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Miterben, Gerichten, Testamentsvollstreckern und weiteren Beteiligten.

IT-Recht

Informationstechnologien nehmen inzwischen in unserer Gesellschaft eine zentrale Rolle ein. In sehr vielen Bereichen des Geschäfts- und Privatlebens kommen heute Hard- und Softwarelösungen in den verschiedensten Ausprägungen zum Einsatz. Damit einhergehend hat auch das Recht der Informationstechnologien, kurz IT-Recht genannt, erheblich an Bedeutung gewonnen. Im Rahmen unserer Tätigkeit beraten und vertreten wir Sie umfassend in allen Themenbereichen dieses Rechtsgebiets.

Wir gestalten nach Ihren spezifischen Anforderungen präzise formulierte Verträge im Bereich der Entwicklung, Erstellung und des Vertriebs von IT-Produkten. Wir helfen bei der Klärung komplexer Rechtsfragen im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit sowie des Domainrechts. Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine umfassende rechtliche Betreuung in allen Belangen des E-Commerce. Insbesondere unterstützen wir Sie bei der rechtskonformen Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrungen.

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die arbeitsrechtliche Beratung mittelständischer Unternehmen bei der Gründung, bei der Umstrukturierung und bei Betriebsübergängen.

Miet- und Leasingrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen rund um das Wohnraum- und das gewerbliche Mietrecht unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Interessen auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir sind gleichermaßen mit der Beratung von Mietern und Vermietern vertraut und können Ihnen deshalb aufgrund unserer vielfältigen Erfahrungen jeweils für Sie maßgeschneiderte Lösungen bieten.

Darüber hinaus beraten wir kleinere und mittelständische Leasinggesellschaften bei allen Rechtsfragen betreffend das Leasingrecht. Von der Konzeption der Vertragswerke und notwendiger Formulare bis hin zur Abwicklung beendeter Verträge stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet unterstützend zur Seite.

Allgemeines Zivilrecht

Wir beraten Sie in allen Vertragsangelegenheiten aus dem Zivilrecht. Bei der Gestaltung von Verträgen unterstützen wir Sie ebenso wie bei der Durchsetzung Ihrer vertraglichen Rechte. Aufgrund unserer langjährigen und erfolgreichen Tätigkeit im aktiven Forderungseinzug sind wir auch für die Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen bestens gerüstet.

Weitere Tätigkeitsfelder, auf denen wir uns bewegen, sind insbesondere das Prozessrecht. Bei einem sich abzeichnenden Rechtsstreit prüfen wir die Erfolgsaussichten. Wir erheben für Sie Klage oder verteidigen Sie gegen eine Klage. Auch beurteilen wir die Aussichten von Rechtsmitteln und stehen für deren Einlegung oder Abwehr für Sie zur Verfügung. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche betreiben wir die Zwangsvollstreckung einschließlich der Zwangsversteigerung. Werden Sie in Anspruch genommen, verteidigen wir Sie gegen Vollstreckungsmaßnahmen. Schließlich sind wir auch in Schiedsverfahren für Sie tätig.

Die Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Geltendmachung und die Abwehr von Schadensersatzansprüchen sind weitere Schwerpunkte unserer zivilrechtlichen Tätigkeit.

Notare


Herr Rechtsanwalt Michael Reinschmidt ist in unserer Kanzlei gleichzeitig als Notar tätig. Nach fast 30jähriger Tätigkeit endete die Bestellung von Herrn Rechtsanwalt Peter Sieber zum Notar aufgrund des Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze mit Ablauf des Jahres 2019. Seit dem ist er nur noch beratend tätig.

Im notariellen Tätigkeitsbereich bieten wir Ihnen die zeitnahe Erstellung von präzise ausgearbeiteten Vertrags- und Urkundentwürfen und eine zuverlässige und zügige Abwicklung im Grundbuch, Handelsregister, Testaments- und Vorsorgeregister. Dabei behalten wir die Interessen der Beteiligten stets im Blick und bieten ihnen eine an die jeweiligen Bedürfnisse angepasste Beratung und Vertragsgestaltung. Neben dem amtierenden und dem ehemaligen Notar stehen Ihnen auch fachlich kompetente Mitarbeiter als Ansprechpartner für die Beantwortung von Fragen und die Vereinbarung von kurzfristigen Terminen zur Verfügung. Die Tätigkeit als Notar erfolgt in engem Kontakt mit unseren Rechtsanwälten.

Im Mittelpunkt der notariellen Tätigkeit stehen dabei schwerpunktmäßig die Beratung und Beurkundungen in den nachfolgenden Bereichen:

Immobilienrecht

Im Bereich der entgeltlichen Übertragung von Grundbesitz erstellen wir für Sie Immobilienkauf- und Erbbaurechtsverträge. Im Bereich der unentgeltlichen Übertragung von Immobilien fertigen wir für Sie entsprechende Schenkungs- und Überlassungsverträge an. Des Weiteren erstellen wir für Sie im Zusammenhang mit der Bildung von Wohnungseigentum Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnungen und Bauträgerverträge oder prüfen diese im Rahmen laufender Vorhaben auf inhaltliche Richtigkeit und Ordnungsgemäßheit. Die Bestellung von Grundpfandrechten und Dienstbarkeiten aller Art sowie sämtliche allgemeinen Grundbuchangelegenheiten sind selbstverständlich ebenfalls Gegenstand unserer notariellen Tätigkeit.

Gesellschaftsrecht

Wir stehen Ihnen zur Verfügung bei der Gründung oder bei gesellschaftsrechtlichen Veränderungen von Unternehmen, insbesondere der Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Protokollen zu Haupt- und Gesellschafterversammlungen, Kapitalerhöhungen und sonstigen Satzungsänderungen sowie bei der Bestellung und Abberufung von Organen. Darüber hinaus wickeln wir für Sie den Kauf oder Verkauf und die Übertragung von Gesellschaftsanteilen ab und erstellen für Sie im Bereich des Kaufs oder Verkaufs ganzer Unternehmen die erforderlichen Unternehmenskaufverträge. Unsere Tätigkeit schließt auch alle notwendigen Anmeldungen zum Handelsregister ein.

Erbrecht

Umfassend beraten wir Sie auch auf dem Gebiet des Erbrechts. Wir erörtern mit Ihnen den Bedarf und den Inhalt von letztwilligen Verfügungen. Aufgabe ist hierbei die präzise Umsetzung des Willens des Erblassers. Insoweit unterstützen wir Sie bei der Sicherstellung der gewünschten Vermögensverteilung, namentlich bei der Errichtung, Abänderung oder Aufhebung von Testamenten und Erbverträgen sowie im Falle von Erb- und Pflichtteilsverzichten. Hierbei besprechen wir mit Ihnen auch Gestaltungsmittel wie Vermächtnisse, Teilungsanordnungen und Auflagen. Die Beratung umfasst außerdem auch die Umsetzung Ihrer Wünsche und Vorstellungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge, wie etwa Schenkungs- und Übertragungsverträge. Ebenfalls stehen wir Ihnen für die Beantragung von Erbscheinen und die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften zur Verfügung.

Familienrecht und private Vorsorge

Im Bereich des Familienrechts erstellen wir für Sie Ihren Wünschen und Anforderungen entsprechende Ehe- und Partnerschaftsverträge sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Zudem gestalten wir bedarfsgerechte Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen.